SIE HABEN FRAGEN? ICH HELFE GERN.
Eine logopädische Verordnung wird auf Grundlage der Heilmittelrichtlinie ausgestellt. Allerdings gibt es verschiedene Wege, eine logopädische Therapie zu erhalten. Dies geschieht über eine Heilmittelverordnung, die durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ausgestellt werden kann. Nach der Ausstellung können Sie einen Termin - etwa in meiner Praxis - vereinbaren.
Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
Kinder: Kinderarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Zahnarzt, Hals-Nasen–Ohren-Arzt oder Phoniater
Erwachsene: Hausarzt, Neurologe, Zahnarzt, Hals-Nasen–Ohren-Arzt oder Phoniater
Ja. Es ist grundsätzlich möglich zur Prävention eine logopädische Behandlung wahrzunehmen. Die Kosten hierfür werden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese müssen Sie demnach selbst tragen.
Wenn Sie das erste Mal zu mir in die Praxis kommen, reicht es vollkommen aus, wenn Sie Ihre Verordnung mitbringen. Sollte es darüber hinaus Arztberichte geben, bringen Sie diese gern auch mit, damit ich mir einen Überblick verschaffen kann.
Wenn es Ihr Kind wünscht, können Sie es selbstverständlich zur logopädischen Behandlung begleiten. Die einzige Voraussetzung hierbei ist es, dass sich Ihr Kind dadurch nicht ablenken lässt und der Ablauf nicht gestört wird. Ansonsten: sehr gern.
Sehr gern beantworte ich Ihnen sämtliche Fragen zu meiner logopädischen Arbeit. Idealerweise nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten auf der
Termin-Seite. Dort finden Sie sowohl eine Telefonnummer als auch ein Kontaktformular.